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SACEM Musiklizenzen für Restaurants in Frankreich

Aktualisiert:9. März 2026

Die SACEM-Gebühr für Restaurants ist obligatorisch

Die SACEM ist die Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger. Sie verwaltet die Urheberrechte aller Künstler und Musikproduzenten und gewährleistet so eine faire Vergütung für die Nutzung musikalischer Werke im öffentlichen und kommerziellen Bereich. Da Ihr Unternehmen dazu gehört, sind Sie verpflichtet, eine Gebühr an die SACEM für Ihr Restaurant zu zahlen. Die Nichtzahlung oder die unerlaubte Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes gilt als Straftat und wird mit einer hohen Geldstrafe geahndet.

Musik ohne SACEM-Genehmigung verbreiten: möglich?

Alle Lieder, die Sie kennen (weil sie im Radio, in Werbespots oder Filmen gespielt werden), unterliegen der SACEM. Es gibt jedoch eine Ausnahme: lizenzfreie Musik (oft etwas abfällig als "Fahrstuhlmusik" bezeichnet). Dabei handelt es sich um Werke, deren Autoren nicht Mitglieder der SACEM sind und die auf ihre Urheberrechte verzichtet haben.

Letztendlich ist der Preis für ein Abonnement eines lizenzfreien Musikdienstes gleichwertig oder oft sogar viel teurer als der eines Musikdienstes, der bekannte Titel verbreitet. Die Nachteile von lizenzfreier Musik sind zahlreich:

  • Diese Musik besteht ausschließlich aus Titeln, die Ihren Kunden absolut unbekannt und oft geschmacklos sind.
  • Ihre Kunden können keine positiven Erinnerungen an bestimmte gespielte Lieder knüpfen, und diese emotionale Verbindung zu Ihrem Lokal kann nicht entstehen.

SACEM-Gebühren für Restaurants

Die SACEM bietet Restaurants verschiedene Preise an. Um eine Kostenschätzung zu erhalten, müssen Sie eine Online-Erklärung auf der SACEM-Website abgeben. Die Berechnung der Tarife basiert auf verschiedenen Faktoren:

  • Anzahl der verfügbaren Plätze: Je größer das Geschäftslokal, desto höher sind die SACEM-Gebühren.
  • Einwohnerzahl Ihres Wahlkreises: Gastronomen in Rouen oder Dijon zahlen nicht den gleichen Preis wie in Paris.
  • Umsatz: Gastronomen mit einem Nettoumsatz von bis zu 80.000 € erhalten einen Rabatt von 15 %.
  • Verwendetes Medium: Gastronomen, die nur ein einfaches Radio besitzen, erhalten einen Rabatt von 50 %.
  • Betriebsdauer: Saisonale Restaurants erhalten einen Rabatt je nach Öffnungstagen.

In Paris zum Beispiel muss ein Restaurant mit 30 oder weniger Sitzplätzen 487,02 € pro Jahr zahlen, während ein Restaurant mit mehr als 100 Plätzen 857,67 € an Gebühren pro Jahr zahlt.

Mit der SACEM-Zahlung können Sie Spotify und Deezer verbreiten, oder nicht?

Wenn Sie Musik in Ihrem Restaurant verbreiten möchten, können Sie keine öffentlichen Streaming-Dienste wie YouTube, Spotify, Deezer, Qobuz oder Apple Music nutzen. Wie in ihren AGB angegeben, sind ihre kostenpflichtigen Abonnements nur für den privaten und nicht für den kommerziellen Gebrauch bestimmt.

Auch wenn Ihr Restaurant ein "Premium"-Abonnement bei Spotify, Deezer oder anderen bezahlt und auch wenn Sie eine Gebühr an die SACEM zahlen, ist es nicht legal, diese Plattformen in Ihrem Lokal zu verbreiten. Diese öffentlichen Plattformen besitzen einfach nicht die notwendigen Rechte für eine Verbreitung in einem öffentlichen Raum zu kommerziellen Zwecken.

Die legalen Dienste für die Gastronomie sind auf der Website der SACEM für Profis aufgeführt. Hier ist eine unvollständige Liste:

Lizenzierte Musikanbieter (empfohlen)

  • Soundsuit — 29 € / Monat pro Zone (über Smartphone, Tablet, Computer, Sonos)
  • MyInstoreRadio — 29 € / Monat pro Zone
  • Soundexperts — ab 49 € / Monat pro Zone
  • Moodmedia — Preise auf Anfrage

Für Animationen gelten Sonderpreise

Bei besonderen Anlässen wie Geburtstagen oder Hochzeiten müssen Sie einen speziellen SACEM-Tarif für Einrichtungen in Anspruch nehmen, insbesondere wenn ein DJ anwesend ist oder eine Band Live-Musik spielt. Die Silvesterfeiern (24. und 31. Dezember) unterliegen ebenfalls einer speziellen Preisgestaltung.

Eine Genehmigung der SACEM einholen

Bevor Sie Musik in Ihrem Restaurant spielen, müssen Sie eine Gebühr an die SACEM entrichten. Die SACEM muss nämlich ihre vorherige Zustimmung geben, damit Sie Musik verbreiten können. Dies geschieht recht einfach per E-Mail, online, per Post oder telefonisch. Beachten Sie, dass lizenzfreie Musik nicht bei der SACEM angemeldet werden muss.

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